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Bibliotheksleiter verurteilt

Gelder zum Ausbau des Bestands veruntreut

© Die Berliner Literaturkritik, 13.10.09

EMDEN/AURICH (BLK) - Aus idealistischen Gründen hat der ehemalige Leiter der renommierten Emder Johannes a Lasco Bibliothek Gelder veruntreut und muss daher nun ein Strafe zahlen. Das entschied das Auricher Landgericht am Dienstag (13.10.). Seinen Job hatte der Theologe bereits im vergangenen Jahr verloren. Er habe mit Geld aus dem Stiftungskapital Bücher und Bilder für die Bibliothek angeschafft und dadurch das Vermögen der Stiftung geschmälert, begründete das Gericht die Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro. Der Mann habe ohne jedwede kriminelle Energie oder Eigennutz gehandelt. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert, die Anklage dagegen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung und eine Geldstrafe gefordert.

Die Johannes a Lasco Bibliothek, eine der bedeutendsten Kultureinrichtungen im Nordwesten, war im Sommer 2008 ins Visier der Justiz geraten. Die Evangelisch-reformierte Kirche hatte den Bibliotheksleiter im September 2008 fristlos entlassen. Die Kirchenleitung als Stiftungsaufsicht und das Kuratorium sprachen später von einem großen Verlust des ursprünglichen Vermögens. Danach war das Stiftungskapital von rund acht Millionen Euro auf zwei Millionen Euro zusammengeschmolzen. Die wissenschaftliche Forschungseinrichtung wurde wegen der Finanznot Ende 2008 geschlossen und den Mitarbeitern gekündigt.

Der Angeklagte hat sich nach den Worten von Richter Henning Schröder zwar in hohem Maß um die Bibliothek verdient gemacht. Aus wissenschaftlichem Eifer habe dieser jedoch offenbar den Blick für die Realität verloren. So habe er aus Idealismus neue Bücher und Bilder angeschafft. Damit habe er die Einrichtung weit über Deutschland bekanntmachen wollen. „Dies deckte sich jedoch nicht mit dem Stiftungszweck“, sagte Schröder.

Der Angeklagte und seine Anwälte hatten einen Nachteil für die Bibliothek abgestritten und stattdessen auf den Wert der Anschaffungen hingewiesen. Der wirtschaftliche Schaden sei nur virtuell. Das Gericht stellte das Verfahren in vier der ursprünglich zwölf angeklagten Untreuefälle ein.

Der ehemalige Bibliotheksleiter reagierte nach dem Urteil betroffen und gab keine Stellungnahme ab. Ein Prozess vor dem Arbeitsgericht um seine Entlassung steht noch aus. Seine Anwälte überlegen, Revision gegen das Urteil zu beantragen. (dpa/gai)


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