FRANKFURT/MAIN (BLK) - Für die mehrfache Abbildung eines schlafenden Kulturjournalisten müssen der FAZ-Verlag und dessen Online-Tochter 5.000 Euro Entschädigung an den Mann zahlen. Das entschied das Landgericht Frankfurt in einem am Freitag (2.10.) bekanntgewordenen Urteil. Der Kläger hatte fast das Doppelte verlangt (Az.: 2-03 O 92/09).
Das in einer zu Buchmesse-Zeiten beliebten Hotelbar geschossene Foto war im Oktober vergangenen Jahres unter anderem in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ veröffentlicht worden. Es zeigte den schlafend in einem Sessel sitzenden Journalisten und trug die Überschrift „Absacker“. Der Journalist, der früher bei der Frankfurter Buchmesse eine leitende Position innehatte, sah sich dadurch verunglimpft. Der Verlag hatte dagegen argumentiert, das Foto sei nicht als Verunglimpfung gedacht gewesen; vielmehr habe man die Stimmung zum Ende der Messe darstellen wollen.
Nach Ansicht der Richter verstieß die Zeitung mit der Berichterstattung gegen das Recht des Klägers am eigenen Bild. Zwar stelle eine Hotelbar grundsätzlich einen öffentlichen Raum dar. Gleichwohl habe sich der Journalist zum Zeitpunkt des Schnappschusses in einem „erkennbaren Moment der Entspannung außerhalb der Einbindung in seinen Beruf“ befunden. Deshalb habe er davon ausgehen können, dass er nicht fotografiert werde. Zudem habe diese Art der Berichterstattung über die Buchmesse „keinen erheblichen Nachrichtenwert“ gehabt. Der Verlag hatte zunächst 2.000 Euro an Entschädigung angeboten. Dies hatte der Kläger zurückgewiesen. (dpa/gai)