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Plagiatsvorwürfe – Prozess gegen „Tannöd“-Autorin beginnt

„Tannöd“ wurde nach Angaben des Verlages bisher mehr als 550.000 mal verkauft

© Die Berliner Literaturkritik, 19.02.08

 

MÜNCHEN (BLK) – Hat die Bestsellerautorin Andrea Maria Schenkel für ihren Erfolgskrimi „Tannöd“ abgeschrieben? Mit dieser Frage befasst sich von diesem Mittwoch (20. Februar 2008) an das Landgericht I in München. Der Journalist Peter Leuschner beschuldigt die Schriftstellerin, für ihren Krimi aus seinem Buch „Der Mordfall Hinterkaifeck“ abgekupfert zu haben. Er reichte im vergangenen Jahr Klage ein. Wegen Verletzung des Urheberrechts fordert Leuschner Schadensersatz, einen Stopp der Verbreitung sowie die Vernichtung aller noch verfügbaren Exemplare von „Tannöd“. Der Streitwert beträgt laut Gericht 500.000 Euro.

Leuschner wirft der Autorin aus Nittendorf bei Regensburg vor, sie habe die Charaktereigenschaften ihrer Figuren von ihm übernommen. Schenkel und ihr Verlag wiesen die Plagiatsvorwürfe als „maßlos und aus der Luft gegriffen“ zurück. Schenkel erklärte, die betroffenen Passagen selbst recherchiert zu haben. Die Beklagte wies darauf hin, dass ihr Buch ein fiktionaler Roman sei und das Werk des Münchner Zeitungsredakteurs sei eine Dokumentensammlung.

Leuschners Bücher „Hinterkaifeck – Deutschlands geheimnisvollster Mordfall“ (1978) und „Der Mordfall Hinterkaifeck“ (1997) basieren wie Schenkels preisgekrönter Roman „Tannöd“ (2006) auf einem ungeklärten Verbrechen aus dem Jahr 1922. Sechs Menschen wurden damals auf einem oberbayerischen Einödhof ermordet.

„Tannöd“ wurde nach Angaben des Verlages bisher mehr als 550.000 mal verkauft. Die 45-jährige Autorin Schenkel wurde in diesem Jahr zum zweiten Mal in Folge mit dem Deutschen Krimi Preis ausgezeichnet. Sie bekam den Preis für ihr zweites Buch „Kalteis“. Bereits ihr Erstlingswerk „Tannöd“ hatte neben anderen Auszeichnungen auch den Krimipreis erhalten. (dpa/wip)


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