Werbung

Werbung

Vor dem Gesetz sind alle gleich – manche aber sind gleicher

Das Sachbuch „Anklage unerwünscht!“ von Jürgen Roth, Rainer Nübel und Rainer Fromm

© Die Berliner Literaturkritik, 01.10.08

 

 

MÜNCHEN (BLK) – Im September 2008 ist das Sachbuch „Anklage unerwünscht! Korruption und Willkür in der deutschen Justiz“ von Jürgen Roth, Rainer Nübel und Rainer Fromm im Heyne Verlag neu erschienen.

Klappentext: Wegschauen, begünstigen, vertuschen: Staatsanwaltschaften, die Ermittlungsverfahren mit Rücksicht auf übergeordnete Interessen einstellen, sind keine Ausnahme. Und wenn sich einmal ein mutiger Mensch findet, der Licht in das Dunkel von Korruption und Begünstigung bringen will, verhindern Finanznöte und Überlastung, dass Verfahren zum Abschluss kommen – bis sie verjährt sind. Anhand von hochbrisanten Fällen zeigen die Autoren, wie die dritte Gewalt den Rechtsstaat aushöhlt – und was sich ändern muss.

Jürgen Roth, geboren 1945, ist einer der bekanntesten investigativen Journalisten in Deutschland. Seit 1971 veröffentlicht er brisante TV-Dokumentationen und aufsehenerregende Bücher über die organisierte Kriminalität in Osteuropa und Deutschland sowie den internationalen Terrorismus, zuletzt „Der Oligarch“ (2001), „Die Gangster aus dem Osten“ (2003), „Ermitteln verboten!“ (2004) und „Der Deutschland-Clan“ (2006). (bah/dan)

 

 

Leseprobe:

© Heyne Verlag ©

Wir ahnten beim Schreiben des Buches, dass Kritik an der Justiz, die sich mit dem innig gepflegten Heiligenschein der Rechtsstaatlichkeit und Gesetzestreue schmückt, auf eher verhaltene Gegenliebe stoßen wird. Die Reaktion der Leser auf das Buch war für uns hingegen bestürzend. Wir wurden mit einer Flut von Fällen verzweifelter Bürgerinnen und Bürger überschwemmt, die von der Justiz im wahrsten Sinne des Wortes ihrer Menschenwürde und teilweise ihrer existenziellen Grundlagen beraubt wurden. Ohnmächtig fühlten wir uns, weil wir in vielen Fällen nicht helfen konnten. Viel zu viele haben, was uns besonders erschreckte, inzwischen den Glauben an den demokratischen Rechtsstaat verloren. Sie sind aufgrund ihrer negativen Erfahrungen mit der Justiz davon überzeugt, dass diese sie zum Feind erklärt hat. Dazu gehörten jene, die es wagten, skandalöse Urteile von Richtern und Verfolgungsmaßnahmen oder fahrlässiges Nichthandeln durch Staatsanwälte nicht hinzunehmen. Zwar wurde nicht immer das Recht gebeugt, aber es ist inzwischen so biegsam wie ein Weidenstrauch geworden. Und Artikel 1 der Verfassung, die Würde des Menschen sei unantastbar, verkümmert zur Sprechblase.

Wir hatten natürlich nicht die Absicht, alle Richter und Staatsanwälte der Machtanmaßung, der Willkür und Korruption oder der servilen Anpassung an die jeweiligen politischen Machtträger zu beschuldigen. Aber wir wollten anhand konkreter Fälle auf strukturelle Probleme innerhalb der Justiz hinweisen. Für diese strukturellen Probleme, zum Beispiel die miserablen Arbeitsbedingungen durch Einschränkung finanzieller und personeller Ressourcen, für die genormte Ausbildungsdressur der Juristen, sind die jeweiligen regierenden Parteien und Landesparlamente verantwortlich. Sie schnüren mit ihren administrativen Maßnahmen, mit dem Ziel einer Ökonomisierung der Justiz, einer sorgfältigen ausgewogenen Rechtsfindung den Atem ab. Übrig bleibt dann bestenfalls eine seelenlose Justiz – manche sprechen sogar von „Justizverbrechen“, die klaglos hingenommen werden. Gibt es das überhaupt? Ja, sagt Rolf Lamprecht, der für den Spiegel die höchsten deutsche Gerichte und ihre Urteile verfolgte. „Justizverbrechen werden von der eigenen Zunft nur widerwillig wahrgenommen, Nichts sehen! Nichts hören! Nichts sagen! Letztmals geschehen in Naumburg. Dort beging das Oberlandesgericht (OLG) – objektiv – Rechtsbeugung im Wiederholungsfall. Keiner regte sich auf.“ Und er erinnerte daran, dass schon einmal und zwar im Jahr 1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, der „Stand“ den Verfall achselzuckend hinnahm. Der Eindruck drängt sich auf, dass die letzte Hürde davor nur noch das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof ist. Aber selbst Urteile des Bundesverfassungsgerichts werden inzwischen, wie Heribert Prantl schreibt, „von der Politik eklatant missachtet“.

Auf der anderen Seite zeigt der Freispruch einer Arzthelferin durch die Vorsitzende Richterin Angelika Dietrich vom Landgericht Berlin, dass die Justiz noch funktionieren kann, wenn Zeit und Mühe zur Wahrheitsfindung aufgewandt werden. Die Arzthelferin war wegen Mordes angeklagt und im Januar 2005 von der 22. Großen Strafkammer in Berlin zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung wegen Mordes aus Habgier verurteilt worden. Aufgrund des Engagements ihres Anwaltes Lutz Körner und kritischer Richter wurde sie von diesem Verdacht freigesprochen, nach 888 Tagen Gefängnis.

Für die um sich greifende Unterwürfigkeit gegenüber den politisch Regierenden, für schlampige Urteilsfindung aus ökonomischen Gründen, für Willkür, sind Staatsanwälte und Richter selbst verantwortlich sowie diejenigen, die dieses Handeln fördern, dulden oder vertuschen. Groteske Liebdienerei den politisch Regierenden gegenüber ist es, wenn, wie in Sachsen, schon mal Staatsanwälte auf Richterposten gehievt werden – bevorzugt, wie wir erfahren haben, bei entsprechender Beflissenheit. Die Folge ist, dass im Laufe der Jahre eine verschworene Gemeinschaft mit einem ausgeprägten Korpsgeist wuchern kann. In einem solchen System hat derjenige kaum Chancen im Justizapparat, der nicht ins genehme politische Raster passt. Und sollte einmal gegen einen hohen Richter oder Staatsanwalt (keiner ist unfehlbar) ermittelt werden, dann genießt er besondere Privilegien, die einem normalsterblichen Bürger verwehrt sind. Trotzdem wird das Hohelied von der Gewaltenteilung, einer Justiz, die als „dritte unabhängige Staatsgewalt nicht der Legislative und Exekutive untergeordnet ist“, immer noch von den hohen Justiz-Repräsentanten gesungen. Deshalb stellt sich zwangsläufig die grundsätzliche Frage nach der richterlichen Unabhängigkeit. Sind Richter wirklich unabhängig? Noch herrscht die Unfehlbarkeitsposition, die jegliche Kritik an richterlicher Tätigkeit und ihren Urteilen als Verletzung des Prinzips der Unabhängigkeit verdammt. Diese Unabhängigkeit steht nicht nur zur Disposition bei offensichtlichen Fehlurteilen, deren Opfer sich häufig nicht mehr wehren können. Es mag im Vergleich dazu banal sein, aber sie wird auch dann tangiert, wenn der Aufstieg von dienstlichen Beurteilungen der politisch eingefärbten Ministerialbürokratie abhängt. Das kann nämlich faktisch auf eine informelle Weisung hinauslaufen, wie der Richter in Zukunft verfährt und entscheidet. Damit wäre der Mythos richterlicher Unabhängigkeit endgültig entzaubert.

„Umso mehr stellt sich die Frage, ob der Rechtsstaat wirklich machtlos ist, wenn einige Richter bis zum Ende ihrer beruflichen Laufbahn folgenlos ihn und den gesamten Richterstand in Verruf bringen. Muss man diesen Zustand wirklich als Preis akzeptieren, den man für die Unabhängigkeit der Richter zahlen muss?“ Das fragt Gerd Seidel, Professor für öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, in einem bemerkenswerten Aufsatz über die Grenzen richterlicher Unabhängigkeit. Er bezog sich dabei auch auf das Urteil eines Richters am Amtsgericht im hessischen Idstein. Der vertrat in einer Entscheidung über eine Unterhaltsklage die Auffassung, die unbefleckte Empfängnis sei „wissenschaftlich nicht auszuschließen wie das sehr seltene Phänomen der Parthogenese, auf welchem immerhin die Kulturgeschichte des christlichen Abendlandes zu einem nicht unerheblichen Teil beruht“ (Aktenzeichen 10Js 5933.5/98 2 DS). Der Richter übernahm die Behauptung der Kindsmutter, sie müsse vom Küssen mit einem Fremden schwanger geworden sein. Das hatte zur Folge, dass der durch einen DNATest als Kindsvater ausgeschlossene derzeitige Ehemann zur Unterhaltszahlung verpflichtet wurde.

Derartige Folgerungen mögen abenteuerlich sein, sind jedoch nicht auf einen kleinen Amtsrichter beschränkt. „Worauf es ankommt“, so Professor Gerd Seidel, „ist Situationen zu verhindern, in denen einzelne Richter wiederholt durch offensichtlich grob unverhältnismäßig oder völlig unplausible Entscheidungen bzw. Eskapaden im persönlichen Verhalten die gesamte Richterschaft und darüber hinaus öfter auch den Rechtsstaat in Misskredit bringen.“

Dazu zählt sicher Hamburgs Ex-Richter Gnadenlos Ronald Schill, der in seinen „besten Zeiten“ eine junge Frau ins Gefängnis stecken wollte, weil sie ein Auto zerkratzt hatte. Dann wurde er wegen Rechtsbeugung vom Landgericht Hamburg zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben und nach erneuter Hauptverhandlung wurde er im Dezember 2001 freigesprochen. In dieser Zeit war er bereits Innensenator in Hamburg! Im Februar 2002 wurde ihm vorgeworfen, Kokain zu konsumieren. Das Fernsehmagazin „Panorama“ berichtete von diesem Verdacht und wurde daraufhin von der Hamburger Pressekammer angehalten, diese Behauptung nicht zu wiederholen. Über deren umstrittene Urteile, denen Verhandlungen wie am Fließband vorausgehen, informiert übrigens bestens die Webseite: www.buskeismus.de. Ronald Schill konnte sich ja deshalb erfolgreich gegen den Vorwurf des Kokainkonsums wehren, weil er triumphierend einen Haartest beim Gerichtsmedizinischen Institut in München präsentierte, wonach kein Kokain bei ihm nachgewiesen werden konnte. Anfang April 2008 präsentierte Bild eine private Videoaufnahme. Sie zeigte den inzwischen abgehalfterten Ex-Richter und Ex-Innensenator, wie er Koks schnupfte und stolz berichtete, wie er seinen damaligen Kokaintest manipuliert hatte. Ronald Schill ist die niedrige Ebene eines irgendwie höchst fragwürdigen Amtsrichters. Ganz seriös hingegen geht es selbstverständlich in höchsten Richterkreisen zu.

Seit Jahren sind der XI. Bankensenat des Bundesgerichtshofs (BGH) und dessen Vorsitzender Richter heftiger Kritik ausgesetzt. Vorgeworfen wird ihnen eine verbraucherfeindliche und bankenfreundliche Rechtssprechung, gerade wenn es um Anleger geht, die ihr Geld in sogenannte Schrottimmobilien für die Altersvorsorge investiert hatten. Mithilfe großer Anwaltskanzleien, deren Mandanten genügend Finanzmittel haben, um Verfahren bis in die letzte Instanz zu treiben, werden Anlegerrechte und die Rechte der Verbraucher mit Füßen getreten. Aus diesem Grunde legte der furchtlose Berliner Rechtsanwalt und Notar Helge Lode eine Verfassungsbeschwerde (Aktenzeichen 1 BvR 900/07) ein. In einem uns zur Verfügung gestellten Schreiben dazu heißt es: „Wie Sie der Verfassungsbeschwerde im Einzelnen entnehmen können, wird der Versuch zur Rechtsfindung seitens bestimmter Anleger mit einer floskelhaften Begründung verhindert. Es stellt sich die Frage, ob der Vorsitzende Richter des Bankenrechtssenats Herr Nobbe, mit einer derartigen floskelhaften Begründung – somit willkürlich – verhindern will, dass das weitere skandalöse Manager-Verhalten gerade bestimmter Berliner Banken wie der Berlin-Hyp im Zusammenhang mit dem seinerzeit öffentlichen 2. Förderungsweg aufgeklärt wird. Naturgemäß stehen erhebliche finanzielle Gefährdungen für die Bank – und das dahinterstehende Land Berlin – im Raum, diese bewegen sich nach den hiesigen Kenntnissen in diesem Zusammenhang alleine auf bis zu 500 Millionen Euro.“ In der Verfassungsklage selbst schreibt er: „Die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates wird durch ein derartiges willkürliches Vorgehen zunehmend untergraben. Die Befürchtung betroffener Bürger, dass Gerichte die unverantwortliche Beteiligung von Banken bei Kapital-Anlage-Betrugs-Tatbeständen gar nicht aufklären wollen, bewahrheitet sich vorliegend endgültig.“ Und weiter in dem bemerkenswerten Schriftsatz: „Gerade wenn es Tendenzen bei Managern gibt, zu deren eigenem Vorteil ein ‚großes Rad’ zu drehen, sollten es erst recht die Gerichte sein, die derartigen bedeutenden wirtschaftlichen Institutionen beibringen, dass man gerade von diesen eine gewissenhafte, sorgfältige Ausübung deren Berufspflichten erwarten darf.“ Wir können nicht wirklich beurteilen, ob die Vorwürfe tatsächlich zutreffen. Allein der Umstand, dass sie an die Adresse eines Bundesrichters geäußert werden, macht nachdenklich.

 

© Heyne Verlag ©

 

Literaturangaben:
ROTH, JÜRGEN/NÜBEL, RAINER/FROMM, RAINER: Anklage unerwünscht! Korruption und Willkür in der deutschen Justiz. Heyne Verlag, München 2008. 384 S., 8,95 €.

Verlag


Bookmark and Share

BLK mit Google durchsuchen: